
Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten
für alle dem Fotografen „Monika Plump Fotografie“ erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart,
wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen
will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen
des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des
Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt
2. “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in
welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
II. Urheberrecht
1. Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer beim Fotografen.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten
Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart
wurde.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe
von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den
Fotografen.
5. Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht
die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
6. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist
der Fotograf, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung
berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
7. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete
Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte
Pauschale erhoben. Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten
etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
2. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der
Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die vorgesehene
Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist
eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form
einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
3. Die Zahlung erfolgt per Rechnung.
4. Wenn nicht anders vereinbart, ist bei fotografischen Leistungen von mindestens 3 stündiger
fotografischer Begleitung eine Anzahlung in Höhe von 20% fällig. Die Anzahlung ist 14 Tage
nach entsprechender Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten.
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5. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber
gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage
nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem
Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden
Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
6. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum
und in den Händen des Fotografen.
IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen
Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die
er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Für Schäden an Aufnahmeobjekten , Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder
Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm
aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen
der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und
Gefahr des Auftraggebers.
V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte
übertragen.
2. Der Fotograf stellt dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online-Galerie für 14 Tage zur
Verfügung, in welcher sich der Auftraggeber die entsprechenden Lichtbilder zum Download
auswählen kann.
3. Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Lichtbilder durch den Fotografen vollständig
zum Download freigeschaltet und in der passwortgeschützten Online-Galerie für 3 Monate
bereit gestellt.
4. Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu.
Dies wird wie folgt berechnet: Storno 8 bis 14 Tage vor dem gebuchten Termin: 25%; Storno 3
bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %; ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten
Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.
5. Für die Hochzeitsfotografie gelten andere Stornobedingungen. Diese sind im Vertrag
aufgeführt, die jedes Brautpaar unterschreibt und somit bestätigt.
VI. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert
werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen
vertraulich zu behandeln.
VII.Bildbearbeitung
1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist
sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
2. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und
Verbreitung des Auftraggebers, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche
Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde
eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Lichtbildern des Fotografen im Internet elektronische
Verknüpfungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und
eindeutig identifizierbar ist.
VIII.Lieferzeiten und Reklamation
1. Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 3 Arbeitswochen aus.
Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 6-8 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu
Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen
durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder
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dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für
Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem
Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen
Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine
Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen
können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine
Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
3. Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/
gedruckt werden, so übernimmt der Fotograf hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse.
Farbkorrekte Abzüge können über den Fotografen erworben werden.
IX. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins
Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser
AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die
ungültige Bestimmung durch eine Sinn entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der
angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Erfüllungsort für alle
Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis sowie Gerichtsstand ist Mönchengladbach.
Stand 05.05.2020
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